Die Personalbedarfsanalyse stellt den mengen-mäßigen Bedarf sowie die Fähigkeiten des Per-sonals fest.
Eine quantitative Planung ist die Planung nach Köpfen, wobei der zukünftige Personalbestand auf einen Stichtag bezogen wird. Personal-zugänge bzw. Abgänge stellen quantitative Personaländerungen dar. Dabei können Zu- bzw. Abgänge vom Unternehmen beeinflussbar (Kündigungen, Übernahmen von Auszu-bildenden) sowie nicht beeinflussbar (Mutter-schutz, Wehr-/Zivildienst, Mitarbeiterkündigung) sein.
Dabei wird zwischen Brutto- und Nettopersonal-bedarf unterschieden.
Bruttopersonalbedarf:
Anzahl der Mitarbeiter die zur Bewältigung der Aufträge des Betriebs erforderlich sind.
Nettopersonalbedarf:
Bruttopersonalbedarf abzüglich des Personal-bestandes zum Planungszeitpunkt.
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Verfahren zur Ermittlung des Personal-bedarfs:
Personalschätzungen: wird von kleinen Betrieben bevorzugt, ist aber relativ ungenau.
Stellenplan: in ihm werden die genehmigten und zur Besetzung freigegeben Planstellen ausgewiesen.
Stellenbesetzungsplan: darin werden die verfügbaren Stellen den Mitarbeitern zugeordnet, welche diese Stelle inne haben.
Kapazitätsrechnung: dabei müssen zuerst die Arbeitserfordernisse (Arbeitsgänge) ermittelt werden. Für die Arbeitsgänge müssen die Arbeitszeiten ermittelt werden. Mit der Auftragsmenge kann dann der aktuelle Personalbedarf berechnet werden.
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